
Beeidigte Übersetzer müssen von einem Landgericht öffentlich bestellt werden. Gemäss § 189 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind beeidigte Übersetzer verpflichtet, einen Eid zu leisten, dass sie jedes Wort treu und gewissenhaft schriftlich übertragen werden und ihre fachliche Befähigung und persönliche Eignung als Fachübersetzer oder Sprachmittler bei Gerichten, Behörden und Notaren nachweisen können. Um als beeidigte Übersetzer arbeiten zu können, müssen diese in der Regel eine akademische Ausbildung im Bereich Übersetzung oder einer damit verwandten Disziplin abgeschlossen haben. Oft wird auch Erfahrung in der Praxis gefordert. Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen. Aufgrund der aktuellen Dolmetschergesetze werden in der Schweiz für gerichtliche und behördliche Zwecke Übersetzer für die schriftliche Sprachübertragung von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Die genauen Bezeichnungen für einen beeidigten Übersetzer können unterschiedlich sein. Beeidigte Übersetzer werden häufig für die Übersetzung von rechtlichen Dokumenten, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Verträgen, Gerichtsunterlagen und anderen offiziellen Dokumenten benötigt, die in rechtlichen oder administrativen Prozessen verwendet werden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beeidigte Übersetzungen sind beglaubigte Schriften zur Vorlage vor Gericht, übersetzt durch beeidigte Übersetzer, die bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Die Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern angefertigt werden, sind oft als beglaubigte Übersetzungen bekannt. Die Voraussetzungen für die Beeidigung sind in der entsprechenden Gesetzgebung des jeweiligen Landgerichts geregelt. Urkunden zur Vorlegung bei Behörden müssen amtlichen Charakter tragen. Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit werden in der gefertigten Übersetzung der entsprechenden Dokumente mit Angabe von Ort, Datum und Rundstempel, der mit dem Namen der Sprache und der Anschrift des beeidigten Übersetzers versehen ist, bescheinigt. Beeidigte Übersetzungen haben eine besondere Beweiskraft. Die von beeidigten Übersetzern angefertigten Übersetzungen haben in der Regel eine höhere rechtliche Anerkennung als nicht beglaubigte Übersetzungen. Sie werden normalerweise von Behörden, Gerichten und anderen Institutionen akzeptiert.
Rechtliche Grundlagen der Beeidigung
Die Ermächtigung, die Richtigkeit und Vollständigkeit zu bescheinigen, erstreckt sich auf eigene und fremde Übersetzungen. Die Regelungen und Anforderungen für beeidigte Übersetzer können von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es spezifische Regelungen und Anforderungen für beeidigte Übersetzer, die sich in einigen Aspekten unterscheiden.
Unterschiede zwischen den Ländern
Insgesamt gibt es in allen drei Ländern spezifische Anforderungen und Verfahren, die beeidigte oder öffentlich beeidigte Übersetzer durchlaufen müssen, um ihre Qualifikationen zu bestätigen und beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu dürfen. Es ist wichtig, die jeweiligen nationalen und kantonalen Regelungen zu beachten, da sie variieren können.
Beeidigung von Übersetzern in der Schweiz
In der Schweiz gibt es kein einheitliches System für die Beeidigung von Übersetzern. Die Regelungen können je nach Kanton unterschiedlich sein. Einige Kantone haben spezifische Anforderungen für Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anbieten möchten.
In vielen Fällen können Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen erstellen möchten, eine Prüfung bei einer Fachorganisation ablegen, wie z.B. dem Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscher-Verband (ASTTI).
Anerkennung in Deutschland
In Deutschland müssen Übersetzer, die als beeidigte Übersetzer arbeiten möchten, einen Antrag bei dem zuständigen Landgericht stellen. Dies ist in der Regel das Landgericht am Wohnsitz des Übersetzers. Die Übersetzer müssen eine Prüfung ablegen und ihre Fachkenntnisse nachweisen.
Nach erfolgreicher Prüfung legen die Übersetzer einen Eid ab, der ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Sorgfalt bei der Übersetzung bescheinigt.
Verfahren in Österreich
In Österreich können Übersetzer, die als öffentlich beeidigte Übersetzer arbeiten möchten, eine Prüfung ablegen und müssen sich bei einem Bezirksgericht bewerben. Nach Bestehen der Prüfung werden die Übersetzer öffentlich beeidigt, was bedeutet, dass sie zur Erstellung von beglaubigten Übersetzungen befugt sind. Auch hier sind die Übersetzungen, die von öffentlich beeidigten Übersetzern erstellt werden, rechtlich anerkannt und tragen eine Unterschrift sowie einen Stempel.
Wofür braucht man beeidigte Übersetzer?
In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich sind die Einsatzgebiete für öffentlich beeidigte Übersetzer vielfältig und umfassen rechtliche Dokumente, Vollmachten, Testamente, Erbverträge, Gerichtsureile, Rechtsmittel, notarielle Dokumente und Verträge, wie Kaufverträge und Gesellschaftsverträge, Datenschutzerklärungen, Zertifikate und Lizenzen.



